Grabarten
 
Erdwahlgräber
Auf Friedhöfen stehen ein oder mehrstellige Wahlgräber zur Verfügung. Diese können doppeltief (d.h. zwei Erdbestattungen übereinander) oder doppelbreit (d.h. die Erdbestattungen erfolgen nebeneinander) angelegt sein.
Gesetzlich ist eine Liegefrist von 20 Jahren festgelegt. Eine Verlängerung dieser Zeit ist aber möglich.
Am Grab wird später ein Grabstein errichtet, der liebevoll an den Verstorbenen erinnert. Der Grabstein wird von der Friedhofsverwaltung genehmigt.
 
Erdreihengräber
Erdreihengräber, auch Einzelgräber genannt, sind nur für eine Erdbestattung vorgesehen. Die Ruhefrist kann bei dieser Grabart nicht verlängert werden.
 
 
Urnenwahlgräber
Es gelten die gleichen Richtlinien wie für die Erdwahlgräber. Es können die Urnen mehrerer Verstorbener beigesetzt werden.
Urnenreihengräber
Hier kann nur eine einzige Urne beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich, nach Ablauf der Grabstelle fällt diese wieder an den Friedhofsträger zurück.
Urnengemeinschaftsanlage
Die Urnengemeinschaftsanlage (UGA) auch sog. "Grüne Wiese" dient zur namenlosen Beisetzung der Urne auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche. Die Pflege der Grabstelle wird von den Friedhofsmitarbeitern übernommen. Eine Individuelle Gestaltung und Bepflanzung der Grabstelle sowie eine Umbettung der Urne auf einen anderen Friedhof sind nicht möglich. Es besteht, je nach Friedhofsordnung, die Möglichkeit Blumen am Rand der Rasenfläche in vorgesehenen Vasen abzulegen.
Urnengemeinschaftsgrabanlage
Die Urnengemeinschaftsgrabanlage (UGG) ist für die Beisetzung von 10 bis zu 20 Urnen pro Grabstelle vorgesehen. Die Namen der Verstorbenen stehen dann auf einem Steingrabmal und nehmen damit dieser Form der Bestattung, etwas an Anonymität. Die Grabpflege erfolgt hier ebenfalls durch das Friedhofspersonal.
 
Urnengemeinschaftsanlagen und Urnengemeinschaftsgrabanlagen in unserem Umkreis:

sog. „Grüne Wiesen“ bzw. „gepflegte Urnengrabanlagen“ gibt es bei uns u. a. in Altenberg, Dönschten, Schmiedeberg, Reinhardtsgrimma, Dippoldiswalde, Rabenau, Kleinnaundorf, Bannewitz, Tharandt, Freital, Pretzschendorf, Colmnitz, Dorfhain und Klingenberg.

Nähere Informationen, Preise und wichtige Voraussetzungen für die Bestattung auf einer solchen Grabanlage, erhalten Sie über uns, wir beraten Sie gern.